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Behandlungspflege - vom Arzt verordnet

Behandlungspflege

Sie erhalten in Ihrem Haushalt häusliche Krankenpflege, wenn dies zusätzlich zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Der Arzt ordnet die Therapie an, deshalb bedarf es einer Verordnung der Häuslichen Krankenpflege, die meist der Hausarzt ausstellt. Die Abrechung erfolgt mit Ihrer Krankenkasse.

Zur Behandlungspflege gehören medizinisch-diagnostische und therapeutische Tätigkeiten wie Blutdruckmessung, Injektionen, Infusionen, Blutzuckermessungen, Medikamentengaben, Wundverbände, Kompressionsverbände und Anziehen von Kompressionsstrümpfen bis zur Portversorgung, endotracheales Absaugen und Heimbeatmung. Bei Diakonie daheim führen ausschließlich dreijährig qualifizierte Pflegefachkräfte Tätigkeiten der Behandlungspflege durch. Unsere Krankenschwestern und Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern sowie Altenpflegerinnen und Altenpfleger bilden sich diesbezüglich kontinuierlich weiter.

Selbstverständlich erbringen wir auch Leistungen in Abstimmung mit Ihrem Heilpraktiker.

Schwester Margarete Mühlbauer
Geschäftsbereichsleitung
stellvertretende Oberin

Am Mutterhaus 1
74523 Schwäbisch Hall

Tel. 0791 753-2160
Fax 0791 753-2166
diakonieambulant@dasdiak.de

Abteilungsleiter
Klaus Offenbach

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Fax 0791 95666-50

Salinenstraße 28
74523 Schwäbisch Hall

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