Das Diak:
Familienpflege
Die Familienmutter fällt aus .... und dann?
Wenn die Mutter plötzlich ins Krankenhaus muss oder der "Hausmann" fällt aus, dann braucht die Familie Hilfe.
Diese übernehmen ausgebildete Familienpflegerinnen, Dorfhelferinnen oder andere Fachkräfte. Sie vertreten die Mutter und übernehmen Aufgaben der Hauswirtschaft, der Erziehung und der Pflege. Unsere Haushaltsassistentinnen in der Pflege leisten als Nichtfachkräfte ebenso unentbehrliche Hilfe und Unterstützung.
Wann haben Sie Anrecht auf Haushaltshilfe als Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung?
- Wenn Sie als erziehender Elternteil durch Krankheit, Schwangerschaft, Pflegebedürftigkeit, Rehabilitationsmaßnahmen oder einen Krankenhausaufenthalt bei der Versorgung Ihrer Kinder eingeschränkt oder verhindert sind
- Und wenn Sie Kinder haben, die unter 12 Jahre alt sind oder ein Kind mit Behinderung haben
- Und wenn niemand in Ihrem Haushalt lebt, der Sie vertritt.
Wie stellen Sie den Antrag?
Ihr Arzt bescheinigt die Notwendigkeit der Hilfe im Haushalt. Diesen vom Arzt ausgestellten Antrag reichen Sie bei Ihrer Krankenversicherung ein. Die Versicherung entscheidet welche Leistung Sie in welchem Umfang erhalten. Eine frühzeitige Antragstellung ist zu empfehlen.
Als Kostenträger kann eine private Versicherung oder die Berufsgenossenschaft für den Einsatz im Bereich der Familienpflege zuständig sein.
Sie können die Kosten auch als Selbstzahler übernehmen, wenn Sie keinen Antrag stellen möchten oder die Kostenübernahme ganz oder teilweise abgelehnt wird. Denn in bestimmten Situationen kann es für Sie als Familie einfach wichtig sein, auf jeden Fall Entlastung und Unterstützung zu bekommen.
Wir beraten Sie nicht nur in Fragen zur Kostenübernahme. Gemeinsam schauen wir konkret, was Sie in Ihrer Situation brauchen z.B. Betreuung und Versorgung von Kindern und/oder Hilfe zur Weiterführung des Haushalts.
Klaus Offenbach
Abteilungsleiter
Diakonie daheim
Salinenstraße 28
74523 Schwäbisch Hall
Tel. 0791 95666-15
Fax. 0791 95666 -50




